Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung ” Sachverständiger ” ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.

Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Diese Prüfung habe ich vor dem Landesinnungsverband für Elektro-und Informationstechnik Stuttgart abgelegt.
Die Vereidigung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen fand durch die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald statt.

Ö.b.u.v. Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Für Gerichtsgutachten werden ausschließlich ö.b.u.v. Sachverständige beauftragt, dies verlangen die Prozessverordnungen deutscher Gerichte.